Volksbegehren "Nichtraucherschutz"

Seit 19.11.09 können die Bürger Bayerns mit Ihrer Unterschrift das Volksbegehren "Nichtraucherschutz" unterstützen.
Die Eintragungsfrist läuft bis zum 2. Dezember.

Bis dahin müssen sich zehn Prozent der Wahlberechtigten, also etwa 940.000 Bürger, in die Listen eintragen, damit das Volksbegehren erfolgreich ist und sich der Landtag damit befassen muss.
Die Unterschrift kann in Rathäusern und Bürgerbüros von Städten und Gemeinden während der normalen Öffnungszeiten geleistet werden.

Darüberhinaus müssen die Büros mindestens an einem Wochentag bis 20.00 Uhr und an einem Tag des Wochenendes für mindestens zwei Stunden öffnen.

Wer unterschreiben möchte, muss seinen Personalausweis dabeihaben.