Auch 2016 wurden an mehreren Messstationen in Deutschland die Werte für Feinstaub (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2) sowie Ozon (O3) überschritten.
Für den Schutz der menschlichen Gesundheit wurde ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt, der seit 2010 einzuhalten ist.
Pollen des Beifußblättrigen Traubenkrauts (Ambrosia artemisiifolia) weisen gesteigerte Allergenmengen auf, wenn die Pflanze Stickstoffdioxid-haltigen Abgasen ausgesetzt wird.