Die historische Chance auf ein modernes und europakonformes Umweltrecht ist leichtfertig verspielt worden

Bedauerlich ist das Scheitern des UGB insbesondere, weil damit auf
unabsehbare Zeit die Chance vertan wird, das historisch gewachsene und
daher zersplitterte und unübersichtliche deutsche Umweltrecht zu
systematisieren. Vor allem die geplante integrierte Vorhabengenehmigung
hätte sowohl für die Wirtschaft als auch die Bürger weniger Bürokratie
bedeutet, weil künftig nur noch eine Genehmigung von einer Behörde in
einem Verfahren erteilt werden sollte
. Die Qualität der Arbeit
staatlicher Behörden hätte sich durch die Bündelung von Sachkompetenz
in den Behörden verbessert. Und nicht zuletzt wäre mit der
einheitlichen, integrierten Genehmigung den Vorgaben des auch für
Deutschland verbindlichen europäischen Umweltrechts entsprochen worden.

Der bayerische Umweltminister Söder hatte nach Zeitungsberichten
kritisiert, dass 10.000 neue landwirtschaftliche Vorhaben nunmehr
genehmigungspflichtig geworden wären. Dabei ist für die genannten
Anlagen und Projekte bereits jetzt eine Genehmigung erforderlich, die
allerdings eine andere Bezeichnung trägt. Die Wortwahl suggeriert
überdies, dass bereits bestehende Anlagen betroffen sein könnten, was
jedoch nicht der Fall gewesen wäre. Ebenso irreführend ist es, wenn
behauptet wird, 77.000 km Gewässerrandstreifen hätten allein in Bayern
neu ausgewiesen werden müssen. An diesem Punkt sah das UGB nämlich ein
Abweichungsrecht der Länder vor, die mithin auf eine Ausweisung ganz
hätten verzichten können.

Nicht nachvollziehbar ist der Vorwurf, das UGB würde zu einer
Monsterbürokratie führen. Dies hat der SRU schon in einem offenen Brief
an die Bundeskanzlerin widerlegt. Der eigens zur Bekämpfung von
Bürokratie ins Leben gerufene Normenkontrollrat der Bundesregierung und
das Statistische Bundesamt hatten für die Unternehmen Effizienzgewinne
in Höhe von fast 30 Mio. Euro jährlich errechnet, die sich mit der
Einführung des UGB aus dem Abbau bürokratischer Informationspflichten
ergeben würden. Selbst der dem UGB gegenüber kritisch eingestellte
Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) rechnete mit einem
Einsparpotenzial für die Wirtschaft durch das Gesetzbuch.

Die befürchtete Rechtsunsicherheit dagegen wird durch das Scheitern des
UGB zunehmen. Zwar hätten die Länder in Zukunft in bestimmten Bereichen
auch vom bundeseinheitlichen Umweltrecht abweichen können. Dazu werden
sie nunmehr regelrecht eingeladen, wenn es das angestrebte einheitliche
und transparente Umweltrecht nicht geben wird. Besonders verheerend
könnte sich das im Naturschutz auswirken. Noch ist offen, ob und in
welcher Form dem Bund die nach der Föderalismusreform erforderliche
Vollregelung nunmehr gelingen wird. Zudem haben viele Bundesländer im
Naturschutz Wünsche nach dem Abbau von Standards geäußert, die sie
nunmehr leichter realisieren könnten.

Artikel: Sachverständigenrat für Umweltfragen
Quelle: idw