Gentechnisch veränderte Pflanzen: Zwischen Zulassungsstreit und Biosicherheitsforschung

Auf europäischer Ebene ist der Umgang mit gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen inzwischen festgefahren. Nun hat Österreich einen neuen Vorschlag präsentiert, der nationale Anbauverbote erleichern soll. Unterdessen trafen sich in Berlin Experten zum Thema biologische Sicherheitsforschung.

Seit Jahren ist das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen auf europäischer Ebene in der Kritik. Wie der aktuelle Fall der Stärke-Kartoffel Amflora zeigt, wird der Ball ständig zwischen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA sowie der EU-Kommission hin- und hergeschoben, ohne dass eine Entscheidung getroffen wird. Zudem gibt es eine Schutzklausel, nach der einzelne EU-Mitgliedsstaaten auch bereits zugelassene gv-Pflanzen national verbieten können. Sie müssen sich dabei allerdings auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse berufen, die Zweifel an der Sicherheit belegen. Mehrere Länder haben davon inzwischen Gebrauch gemacht, zuletzt auch Deutschland mit dem gv-Mais MON 810. Obwohl die EFSA die bisherigen nationalen Anbauverbote mehrfach als wissenschaftlich unbegründet eingestuft hat, sind Versuche der EU-Kommission, die Anbauverbote wieder aufzuheben, im EU-Agrarministerrat gescheitert.

Östereich: Politische Anbauverbote ermöglichen

Angesichts dieser verfahrenen Situation gibt es bereits seit einiger Zeit Überlegungen, nach neuen Wegen im Umgang mit dem Zulassungsprozess zu suchen. Nun hat Österreich – unterstützt von Griechenland, Bulgarien, Ungarn, Irland, Slowenien, Zypern, Lettland, Litauen und Zypern – im EU-Agrarministerrat einen Vorschlag präsentiert, der die bisherigen Rechtsvorschriften dahingehend erweitern will, dass einzelne EU-Mitgliedsstaaten den Anbau von auf EU-Ebene zugelassenen gv-Pflanzen zeitlich unbefristet verbieten können – und zwar ohne Berufung auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Die EU-Kommission soll zudem eine Liste mit möglichen "sozioökonomischen Kriterien" ausarbeiten, die zur Begründung nationaler Verbote herangezogen werden können. Noch gäbe es jedoch keine Methodologie, die solche Kritieren definieren und evaluieren könnte, heißt es im Papier.

zum Vorschlag Österreichs (PDF, engl.)

bearbeiteter Artikel: Biologie.de
Quelle: Biotechnologie.de